Unsere Kurzinformationen sind verwaltungsinterne Hinweise auf Art und Auswirkung von Rechtsänderungen im Rahmen unserer Zuständigkeitsgebiete. Auf ausdrücklichen Wunsch unserer Kunden geben wir diese Kurzinformationen hier allgemein bekannt.
Ab 01.02.2011 sind alle Beteiligten an der Entsorgung von gefährlichen Abfällen – auch die Abfallerzeuger und die Abfallbeförderer – nicht nur gesetzlich verpflichtet, ihre Entsorgungsnachweise und Begleitscheine elektronisch zu führen, sondern diese auch qualifiziert elektronisch zu signieren.
Mit dem Lufthygienischen Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN) ist ein automatisiertes, kontinuierlich messendes System zur Erfassung von Luftverunreinigungen geschaffen worden. Zu den aktuellen Messwerten gelangen Sie hier.
Bitte beachten Sie auch die neuen Beiträge aus den einzelnen Ämtern. Über diesen Link gelangen Sie zur Übersicht.