Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Der Arbeitgeber muss für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten sorgen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist er verpflichtet, für den Betrieb regelmäßig und systematisch Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zu dokumentieren.
Für die Arbeitssicherheit bestellt der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte, die ihn im Arbeits- und Gesundheitsschutz beraten.
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Diese und weitere Informationen können Sie der Broschüre "Arbeitsschutz, Gefahrenschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz" entnehmen, die Sie unter "Service / Veröffentlichungen" herunterladen können.
Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen und einen Fragebogen zur einfachen Überprüfung Ihrer Arbeitsschutzorganisation in dem Internetauftritt des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (www.ms.niedersachsen.de) bzw. über den nebenstehenden Link.
Arbeitsplatz
Den Fragebogen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung finden Sie auf folgender Internetseite: