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Betrieblicher Gewässerschutz

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist nicht ohne Risiko. Störungen und Unfälle zeigen dieses Gefährdungspotential immer wieder. Zum Schutz des Bodens und der Gewässer hat der Gesetzgeber zahlreiche sicherheitstechnische Anforderungen in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und über Fachbetriebe vorgegeben, die bei Herstellung, Behandlung, Verwendung sowie beim Lagern, Abfüllen und Umschlagen zu beachten sind. Durch ein mehrstufiges Sicherheitssystem soll ein Austritt von wassergefährdenden Stoffen sicher verhindert werden.

Aufgaben
  • Prüfung von Anzeigen
  • Durchführungen von Eignungsfeststellungen
  • Anordnungen zur Beseitigung von sicherheitstechnischen Mängeln
  • Überwachung der Anforderungen


Hier gelangen Sie zu unseren Formularen in diesem Bereich

Diese und weitere Informationen können Sie der Broschüre "Arbeitschutz, Gefahrenschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz" entnehmen, die Sie im Bereich "Service" herunterladen können.

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