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Chemikalienrecht

Hier finden Sie Informationen zum Chemikalienrecht


REACH

REACH bringt neue Pflichten mit sich, die Auswirkungen auf Ihren Betrieb haben. Die hier herunterladbaren Flyer zeigen lösungsorientierte Handlungshilfen auf, um gegen unliebsame Überraschungen gewappnet zu sein.

Wichtige Information für alle Betreiber von Entsorgungsanlagen

Alle Betreiber von Entsorgungsanlagen, die Recyclingprodukte nach der Aufarbeitung in Verkehr bringen wird dringend empfohlen, die wesentlichen Stoffe in den Recyclingprodukten, die die Menge von 1t/a überschreiten, vorzuregistrieren.Die Vorregistrierung ist sicherheitshalber durchzuführen, da derzeit Rechtsunsicherheiten bei der Definition der Schnittstelle zwischen Abfall und Produkt bestehen. Da die REACH-Vorregistrierungsfrist jedoch am 30.11.2008 endet und mit der rechtlichen Klärung vorerst nicht zu rechnen ist, empfehlen wir allen Recyclingbetrieben, den relativ geringen Aufwand der Vorregistrierung durchzuführen.Ohne Vorregistrierung dürfen chemische Stoffe - das gilt auch für Recyclingprodukte - ab dem 01.12.2008 nicht mehr weiter vermarktet werden.

Bei Fragen zu diesem Thema informieren wir Sie gern oder rufen Sie uns unter der Tel.-Nr: 0551/5070146 an.

Weitere Informationene zum Thema REACH - Vorregistrierung finden Sie auf den Seiten der IHK.

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