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Förderrichtlinie Altlasten-Gewässerschutz

Die Förderrichtlinie Altlasten-Gewässerschutz ist zum 31.12.2020 außer Kraft getreten.

Gefördert wurden Maßnahmen zur Gefahrerforschung: dies waren neben kommunalen Maßnahmen zur orientierenden Untersuchung (§ 9 Abs. 1 Bundes-Bodenschutzgesetz) auch Maßnahmen zur Erstellung von PFC-Verdachtsflächenkatastern. Darüber hinaus wurden Sanierungsmaßnahmen gefördert, die kommunale Träger auf eigenen oder zum Erwerb vorgesehenen Flächen durchführen und für die kein Verursacher oder Gesamtrechtsnachfolger herangezogen werden konnte.

Für ergänzende Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Unterstützungsstelle Abfallwirtschaft, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG) im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim gern zur Verfügung.

  • Wiltrud Rex 05121/163-332
  • Lars-Heiner Büch 05121/163-145
  • Patrick Malassa 05121/163-240
  • Petra Diekmann 05121/163-209

Fragen können auch an

FR-Altlasten@gaa-hi.niedersachsen.de

gerichtet werden.


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