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Förderrichtlinie Altlasten-Gewässerschutz

Die neue Förderrichtlinie Altlasten-Gewässerschutz tritt zum 17.09.2020 in Kraft und läuft zum 31.12.2020 aus.

Die Fördermaßnahme wird fortgeführt, um die niedersächsischen Kommunen als untere Bodenschutzbehörden und als Träger der städtebaulichen Entwicklung bei der Bearbeitung altlastverdächtiger Flächen seitens des Landes zu unterstützen.

Gefördert werden wie bisher als Maßnahmen zur Gefahrerforschung kommunale Maßnahmen zur orientierenden Untersuchung, mit denen ein Altlastenverdacht auf Kosten der öffentlichen Hand näher aufzuklären ist (§ 9 Abs. 1 Bundes-Bodenschutzgesetz). Mit dieser Förderrichtlinie wird erstmalig als Maßnahme zur Gefahrerforschung nun auch die Erstellung von PFC-Verdachtsflächenkatastern gefördert.

Ebenfalls werden Sanierungsmaßnahmen gefördert, die kommunale Träger auf eigenen oder zum Erwerb vorgesehenen Flächen durchführen und für die kein Verursacher oder Gesamtrechtsnachfolger herangezogen werden kann. In unabweisbaren Einzelfällen kann bei Vorliegen von dringendem Handlungsdarf eine Sanierungsmaßnahme auch gefördert werden, wenn die Fläche nicht im Eigentum des Vorhabenträgers steht.

Für ergänzende Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Unterstützungsstelle Abfallwirtschaft, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG) im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim gern zur Verfügung.

  • Wiltrud Rex 05121/163-332
  • Lars-Heiner Büch 05121/163-145
  • Patrick Malassa 05121/163-240
  • Petra Diekmann 05121/163-209

Fragen können auch an

FR-Altlasten@gaa-hi.niedersachsen.de

gerichtet werden.

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