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Offshore Windparks - Vollzug des Arbeitsschutzes auf hoher See

Eine ganz einzigartige Arbeitsumgebung beim Vollzug unserer arbeitsschutzrechtlichen Kontrollen stellt die Überwachung der Offshore-Windparks und Konverterplattformen auf hoher See dar.

Seit Ausweitung des Geltungsbereiches des Arbeitsschutzgesetzes auf die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) im Jahr 2008 erhielt das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg (GAA Oldenburg) die Zuständigkeit für die Arbeitsschutzüberwachung in einem südwestlichen Teilbereich der AWZ.

Das GAA Oldenburg ist dort ebenfalls für die Kontrolle der Arbeitszeiten der Offshore-Beschäftigten und die Überwachung der Anlagensicherheit der Windenergieanlagen zuständig; in der 12-Seemeilenzone darüber hinaus auch für die Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie alle weiteren Rechtsbereiche, die ihm auch an Land obliegen. Neben den eigentlichen Windenergieanlagen betrifft dies auch die Anlagen zur Umwandlung und Weiterleitung der gewonnenen Energie, wie Umspannplattformen, Konverterplattformen und Netzanbindungssysteme.

Die im Dezember 2021 im Koalitionsvertrag beschriebenen Ausbauziele für die Offshore-Windenergie wurden in der Novelle zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes zur Jahresmitte 2022 gesetzlich verankert. Im Jahr 2022 betrug die installierte Leistung der in Betrieb befindlichen Offshore-Windenergieprojekte noch 7,8 GW. 4.9 MW davon im Zuständigkeitsbereich von Niedersachsen.

Die nun deutlich erhöhten Ziele sehen vor, dass die installierte Leistung von Offshore-Windenergieanlagen, die an das Netz angeschlossen werden, bis zum Jahr 2030 auf insgesamt mindestens 30 GW, bis zum Jahr 2035 auf 40 GW und bis zum Jahr 2045 auf 70 GW gesteigert wird.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat im Entwurf des fortgeschriebenen Flächenentwicklungsplans (FEP) weitere Flächen veröffentlicht, auf denen eine Kapazität von insgesamt 17,8 GW bis 2030 realisiert werden kann.

Ein Großteil der Projekte werden im Bereich des niedersächsischen Teils der deutschen AWZ realisiert werden, dementsprechend wird auch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg hier auf die wachsenden Herausforderungen reagieren und den Personaleinsatz verstärken.

Der aktuelle Verfahrensstand sowie die Übersichtskarten zu den geplanten und genehmigten Offshore-Windparks in der AWZ der Nord- und Ostsee sind auf der Internetseite des BSH abrufbar.

https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Nutzungskarten/nutzungskarten_node.html

Einen ersten Einblick erhält man hier:

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