Zuständigkeiten
In Niedersachsen sind die Aufgaben auf zwei behördliche Ebenen verteilt.
Das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz bearbeitet übergeordnete Aufgaben im Bereich des Strahlenschutzes.
Der Vollzug der Strahlenschutzverordnung obliegt den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern. Diese stehen Antragstellern und Bürgern für Beratung und Information zur Verfügung.
In Niedersachsen sind zehn Staatliche Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Sie werden fachlich durch die Sachverständigenstelle Strahlenschutz des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) unterstützt.
Die Ärztliche Stelle Niedersachsen-Bremen sowie die Zahnärztliche Stelle Niedersachsen ist zuständig für den patientenbezogenen Strahlenschutz.
Nähere Infos zu den Institutionen erhalten Sie auf unserer Seite „Weiterführende Links“.
Zuständige Behörden für die Anerkennung der Fachkunde nach §30 StrlSchV:
Fachkunde für den Bereich |
Behörde |
Technik |
Staatliche Gewerbeaufsichtsämter |
Medizinphysik |
Nds. Umweltministerium (Referat 43) |
Humanmedizin |
Ärztekammer Niedersachsen |
Zahnmedizin |
Zahnärztekammer Niedersachsen |
Tiermedizin |
Tierärztekammer Niedersachsen |
Weitere Zuständigkeiten:
Behörde |
|
Ermächtigung von Ärztinnen und Ärzten zur Durchführung der ärztlichen Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen (§ 175 StrlSchV) |
Gewerbeaufsichtsamt Hannover. |
Anerkennung von Strahlenschutzkursen nach § 30 StrlSchV |
Nds. Umweltministerium (Referat 43) |
Bestimmung von Sachverständigen nach § 66 StrlSchV |
Nds. Umweltministerium (Referat 43) |
Überwachungs- und Genehmigungsbehörde nach StrlSchV für Bergbaubetriebe |
Landesbergamt |
Bauartzulassungen nach § 25 StrlSchV |
Bundesamt für Strahlenschutz |
Medizinische Forschung nach § 23 StrlSchV |
Bundesamt für Strahlenschutz |
Register über hoch radioaktive Strahlenquellen nach § 70 a StrlSchV |
Bundesamt für Strahlenschutz |
Strahlenschutzregister § 112 StrlSchV |
Bundesamt für Strahlenschutz |
Verbringung radioaktiver Stoffe nach Deutschland sowie Ausfuhr aus Deutschland (§§ 19, 20 StrlSchV) |
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
Der Aufgabenbereich der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter umfasst
Überwachen der Einhaltung der strahlenschutzrechtlichen Vorschriften
- Beraten der Betriebe und Antragsteller
- Genehmigen
- Überprüfen von Anzeigen, Meldungen und Berichten
- Anerkennen der Fachkunde im Bereich Technik
- Registrieren von Strahlenpässen
- Festlegen einer Ersatzdosis
- Besuche von Betrieben
- Aufsicht über die Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen, Kernbrennstoffen und Großquellen
- Nuklearspezifische Gefahrenabwehr
- Entgegennahme von Anzeigen bei Verlust, Fund und Unfällen mit sonstigen radioaktiven Stoffen
Die Sachverständigenstelle Strahlenschutz des (NLWKN )
unterstützt die Gewerbeaufsichtsverwaltung bei der Überwachung nach der Strahlenschutzverordnung.
Diese Sachverständigentätigkeit umfasst unter anderen die folgenden Themengebiete:
- Sicherer Umgang mit radioaktiven Stoffen
- Sicherer Umgang mit radioaktiven Abfällen
- Nuklearspezifische Gefahrenabwehr
Für die Sachverständigentätigkeit werden umfangreiche Laboratorien und Messmittel vorgehalten:
- Probennahme und Vorbereitung
- Alpha-Beta-Kontaminationsmessplatz
- Beta-Spektrometrie mittels stationären Flüssig-Szintillations-Zähler (LSC)
- Gamma-Spektrometrie mit low-level-optimierter Abschirmung
- Diverse Handmessgeräte für den mobilen Einsatz.
- Isotopen-Lager für sichergestellte Funde