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Zuständigkeiten

In Niedersachsen sind die Aufgaben auf zwei behördliche Ebenen verteilt.
Das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz bearbeitet übergeordnete Aufgaben im Bereich des Strahlenschutzes.
Der Vollzug der Strahlenschutzverordnung obliegt den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern. Diese stehen Antragstellern und Bürgern für Beratung und Information zur Verfügung.

In Niedersachsen sind zehn Staatliche Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Sie werden fachlich durch die Sachverständigenstelle Strahlenschutz des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) unterstützt.
Die Ärztliche Stelle Niedersachsen-Bremen sowie die Zahnärztliche Stelle Niedersachsen ist zuständig für den patientenbezogenen Strahlenschutz.

Nähere Infos zu den Institutionen erhalten Sie auf unserer Seite „Weiterführende Links“.

Zuständige Behörden für die Anerkennung der Fachkunde nach §30 StrlSchV:

Fachkunde für den Bereich

Behörde

Technik

Staatliche Gewerbeaufsichtsämter

Medizinphysik

Nds. Umweltministerium (Referat 43)

Humanmedizin

Ärztekammer Niedersachsen

Zahnmedizin

Zahnärztekammer Niedersachsen

Tiermedizin

Tierärztekammer Niedersachsen


Weitere Zuständigkeiten:


Behörde

Ermächtigung von Ärztinnen und Ärzten zur Durchführung der ärztlichen Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen (§ 175 StrlSchV)

Gewerbeaufsichtsamt Hannover.

Anerkennung von Strahlenschutzkursen nach § 30 StrlSchV

Nds. Umweltministerium (Referat 43)

Bestimmung von Sachverständigen nach § 66 StrlSchV

Nds. Umweltministerium (Referat 43)

Überwachungs- und Genehmigungsbehörde nach StrlSchV für Bergbaubetriebe

Landesbergamt

Bauartzulassungen nach § 25 StrlSchV

Bundesamt für Strahlenschutz

Medizinische Forschung nach § 23 StrlSchV

Bundesamt für Strahlenschutz

Register über hoch radioaktive Strahlenquellen nach § 70 a StrlSchV

Bundesamt für Strahlenschutz

Strahlenschutzregister § 112 StrlSchV

Bundesamt für Strahlenschutz

Verbringung radioaktiver Stoffe nach Deutschland sowie Ausfuhr aus Deutschland (§§ 19, 20 StrlSchV)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle


Der Aufgabenbereich der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter umfasst

Überwachen der Einhaltung der strahlenschutzrechtlichen Vorschriften

  • Beraten der Betriebe und Antragsteller
  • Genehmigen
  • Überprüfen von Anzeigen, Meldungen und Berichten
  • Anerkennen der Fachkunde im Bereich Technik
  • Registrieren von Strahlenpässen
  • Festlegen einer Ersatzdosis
  • Besuche von Betrieben
  • Aufsicht über die Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen, Kernbrennstoffen und Großquellen
  • Nuklearspezifische Gefahrenabwehr
  • Entgegennahme von Anzeigen bei Verlust, Fund und Unfällen mit sonstigen radioaktiven Stoffen

Die Sachverständigenstelle Strahlenschutz des (NLWKN )

unterstützt die Gewerbeaufsichtsverwaltung bei der Überwachung nach der Strahlenschutzverordnung.

Diese Sachverständigentätigkeit umfasst unter anderen die folgenden Themengebiete:

  • Sicherer Umgang mit radioaktiven Stoffen
  • Sicherer Umgang mit radioaktiven Abfällen
  • Nuklearspezifische Gefahrenabwehr

Für die Sachverständigentätigkeit werden umfangreiche Laboratorien und Messmittel vorgehalten:

  • Probennahme und Vorbereitung
  • Alpha-Beta-Kontaminationsmessplatz
  • Beta-Spektrometrie mittels stationären Flüssig-Szintillations-Zähler (LSC)
  • Gamma-Spektrometrie mit low-level-optimierter Abschirmung
  • Diverse Handmessgeräte für den mobilen Einsatz.
  • Isotopen-Lager für sichergestellte Funde
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