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Geräuschprognose

Schon bei der Planung von Anlagen werden Geräuschemissionen berücksichtigt. Zu diesem Zweck sind in der Regel schalltechnische Prognosen erforderlich. Die TA-Lärm unterscheidet zwischen detaillierter (A.2.3) und überschlägiger Prognose (A.2.4). Die Verfahrensweisen sowie die Dokumentationspflichten (A.2.6) sind dabei im Einzelnen festgelegt. Die Prognose der Schallimmissionen von größeren Anlagen ist eine umfangreiche und komplexe Aufgabe, deren Durchführung im Allgemeinen Fachwissen und spezielle Hilfsmittel (Software) erfordert.

Prognoserechnungen können für spezielle (maßgebliche) oder für rasterförmig angeordnete Immissionsorte durchgeführt werden. Ergebnisse von Rasterberechnungen werden auch als "Lärmkarte" oder "Schallimmissionsplan" bezeichnet.

Die Gewerbeaufsicht beurteilt die Prognosen im Rahmen von Genehmigungsverfahren. So wird z.B. überprüft, ob sich die Ansiedlung von Gewerbebetrieben mit einer benachbarten Wohnnutzung verträgt, ob weitere Maßnahmen notwendig sind oder auch eine Ansiedlung in der beantragten Form nicht möglich ist.

In der nebenstehenden Info-Spalte ist ein Beispiel eines Schallimmissionsplanes aufgeführt. (Das Bild wird vergrößert angezeigt, wenn Sie auf die Lupe klicken).

Immissionsplan  

Schall-Immissionsplan

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