Übersicht und Formulare
Je nach Sicherheitsstufe der geplanten gentechnischen Anlage und Arbeiten sind die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Verwaltungsverfahren durchzuführen. Die angegebenen Fristen gelten sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Errichtung einer gentechnischen Anlage
Sicherheitsstufe | Verfahren | Bearbeitungsfrist in Tagen | Zustimmungsfiktion in Tagen |
S1 | Anzeige | -* | mit Antragseingang GAA |
S2 | Anmeldung | 45 | 45 |
S2 (optional) | Genehmigung | 45 / 90** | keine |
S3 / S4 | Genehmigung | 90 | keine |
* vorläufige Untersagung bis zum Ablauf von 21 Tagen möglich
** Die Frist verlängert sich auf 90 Tage, wenn im Genehmigungsverfahren die Arbeit nicht mit einer bereits von der ZKBS eingestuften Arbeit vergleichbar ist oder weitere behördliche Entscheidungen gem. § 22 Abs.1 GenTG erforderlich sind.
Weitere gentechnische Arbeiten
Sicherheitsstufe | Verfahren | Bearbeitungsfrist in Tagen | Zustimmungsfiktion |
S1 | kein Verfahren | - | - |
S2 | Anzeige | -* | mit Antragseingang GAA |
S2 (optional) | Genehmigung | 45 | keine |
S3 /S4 | Genehmigung | 45 | keine |
* vorläufige Untersagung bis zum Ablauf von 21 Tagen möglich
Für die Antragstellung stehen Ihnen die aktuellen Formblätter zum Download zur Verfügung:
Bitte nutzen Sie ab dem 1.03.2021 im Rahmen von Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren ausschließlich die neuen Formblätter entsprechend der Neufassung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung, die Sie unter nachfolgendem Link der Länderarbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) herunterladen können.