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Elektronisches immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren - Das Antragstellungsprogramm ELiA

DAS ANTRAGSTELLUNGSPROGRAMM ELIA - ELEKTRONISCHE IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE ANTRAGSTELLUNG


Hinweis: Die Software zur Antragstellung für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren befindet sich in Niedersachsen derzeit in der Umstellung. Für die Gewerbeaufsichtsverwaltung ist der Pilotbetrieb von ELiA-Online angelaufen. Eine Antragstellung mit der Web-basierten Anwendung ELiA-Online unter https://elia-online.de ist bei den zehn Gewerbeaufsichtsämtern in Niedersachsen damit möglich. Weitere Informationenen dazu finden Sie hier.

Es wird empfohlen, anstehende Genehmigungsanträge mit ELiA-Online zu erstellen.

Die ELiA-Version 2.8 steht aktuell ebenfalls noch zur Verfügung. Es ist geplant, diese Version nach der offiziellen Einführung von ELiA-Online in Niedersachsen noch mindestens sechs Monate weiter zu betreiben, um Antragstellenden einen problemlosen Umstieg und den Abschluss begonnener Verfahren zu ermöglichen.

Über den Fortschritt werden Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle informiert.


Seit Mai 2010 ist in Niedersachsen das Programm für die ELektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung (ELiA), aktuell in der Version 2.8 produktiv gestellt.

Es handelt sich hierbei um eine plattformunabhängige JAVA-Anwendung mit automatischer Update-Funktion, die auf XML-Datenstrukturen basiert. Es besteht die Möglichkeit einer Anbindung an den Verbund Virtueller Poststellen (VPS) „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) und somit eines medienbruchfreien und rechtsverbindlichen elektronischen Antragversands.

Seither bildet dieses Programm, das als Formularsatz konzipiert wurde, die Grundlage für die Erstellung von Anträgen in Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und hat erheblich zur Vereinfachung und Beschleunigung dieser Verfahren in Niedersachsen beigetragen.

Zur Nutzung der Programmversion 2.8 mit der gültigen Lizenzvereinbarung stehen Installationsquellen für die durch die Hersteller in Pflege befindlichen Windows-64-Bit- , Windows-32-Bit- und Mac-OS-Betriebssysteme unter den angegebenen Links zur Verfügung.

Die Version 2.8 des Antragstellungsprogramms funktioniert unter Windows-Betriebssystemen unabhängig von der auf Ihrem Rechner installierten JAVA-Version. Die JAVA-Laufzeitumgebung ist in das Programm integriert und wird in zeitlichen Abständen durch manuelle Neuinstallation des Programms zwecks Fehlerbeseitigung und Weiterentwicklung aktualisiert.

Die Funktion für das automatische Update über das Internet nutzt die eventuell vorhandenen Konfigurationseinstellungen für einen Internet-Proxy-Server. Wird diese Konfiguration nicht automatisch erkannt, werden Sie zur manuellen Angabe des in Ihrem lokalen Netzwerk verwendeten Internet-Proxy-Servers aufgefordert.

Hilfefunktionen zum Umgang mit dem Programm können im Programm selbst gestartet werden. Eine Liste der häufig gestellten Fragen finden Sie hier.

Es können sowohl Genehmigungsanträge als auch Unterlagen für eine Anzeige nach § 15 BImSchG mit dem Programm erstellt werden, eine elektronische Übermittlung der Daten ist möglich. Für den Versand des Antrages in digitaler Form gibt es für den Antragsteller folgende Möglichkeit:

Ein sicherer und rechtsverbindlicher Weg, den Antrag elektronisch an die Genehmigungsbehörde zu übermitteln, ist der Versand mit Hilfe eines Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs unter Verwendung der Governikus COM Vibilia eBO Edition, deren Installationsquellen und Support unter https://www.governikus.de/loesungen/produkte/com-vibilia-ebo-edition/ bezogen werden können.

ACHTUNG!: Die Governikus Communicator Justiz Edition wird durch den Hersteller nicht mehr unterstützt und sollte daher nicht eingesetzt werden.

Alternativ kann die Antragsdatei auch auf konventionelle Weise an die Genehmigungsbehörde übermittelt werden, z. B. mittels CD/DVD- oder USB-Datenträger.

Eine Abgabe der Anträge in Papierform kann in naher Zukunft in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde zunächst weiterhin erforderlich sein.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die jeweiligen Ansprechpartner in den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern gerne zur Verfügung. Unter folgendem Link finden Sie die Liste aller Gewerbeaufsichtsämter und dort zu jedem Amt eine Liste der Ansprechpartner.

Die Programmentwicklung wird auch in Zukunft ständig fortgesetzt. Anregungen und Rückmeldungen aus der Praxis sind somit zwingend erforderlich und gewünscht, um das Programm weiter zu verbessern. Diese können Sie gerne an das unten genannte Funktionspostfach senden.


Kontakt:

Frau Gersmeyer
elia@mu.niedersachsen.de




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