Überwachungsbedürftige Anlagen
Mit beginnender Industrialisierung entwickelte sich die Nutzung von Dampfkesselanlagen zur Energieerzeugung. Dabei kam es zu häufigen Unfällen durch Kesselexplosionen. Um diese zu verringern, wurden Erlaubnispflichten und regelmäßige Prüfungen eingeführt.
Auch von anderen Anlagen gehen Gefährdungen aus, beispielsweise von Lägern von brennbaren Flüssigkeiten, Aufzüge und Druckbehälter unter dem Oberbegriff "Überwachungsbedürftige Anlagen" zusammengefasst. In Niedersachsen prüfen zugelassene Überwachungsstellen, ob die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden.
Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter erteilen gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnisse. Sie überwachen, ob sich die Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, entsprechend betrieben werden und die vorgeschriebenen Prüfungen stattfinden.
Aufgaben der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen
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Diese und weitere Informationen können Sie der Bröschüre "Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz" entnehmen, die Sie nebenstehend herunterladen können.
Überwachungsbedürftige Anlagen
Nebenstehende und weitere Informationen können Sie der Broschüre "Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz" entnehmen, die Ihnen einen Gesamtüberblick über unser Tätigkeitsspektrum vermittelt.
Zur Imagebroschüre "Arbeitsschutz, Gefahrenschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz", Stand Juli 2024
(PDF, 2,49 MB)