Niedersachsen klar Logo

Ad-hoc-AG "Deponietechnik"

Nach Anhang 1, Nr. 2.1 der Deponieverordnung (DepV) dürfen für die Verbesserung der geologischen Barriere und technische Maßnahmen als Ersatz für die geologische Barriere sowie für das Abdichtungssystem Materialen, Komponenten oder Systeme nur eingesetzt werden, wenn sie dem Stand der Technik nach Anhang 1 Nummer 2.1.1 DepV entsprechen und wenn dies der zuständigen Behörde nachgewiesen worden ist.

Für andere Materialen, Komponenten oder Systeme als für Geokunststoffe, Polymere und Dichtungskontrollsysteme kann der Nachweis dadurch erbracht werden, dass eine bundeseinheitliche Eignungsbeurteilung der Länder vorgelegt wird. Nach Anhang 1 Nr. 2.1.2 DepV definieren die Länder Prüfkriterien für diese bundeseinheitlichen Eignungsbeurteilungen sowie für den Einsatz von natürlichem, ggf. vergütetem Boden- und Gesteinsmaterial aus der Umgebung sowie von Abfällen und legen Anforderungen an den fachgerechten Einbau sowie an das Qualitätsmanagement in bundeseinheitlichen Qualitätsstandards fest.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die LAGA Ad-hoc-AG "Deponietechnik" ("Ad-hoc-AG") eingerichtet. Diese Ad-hoc-AG soll in Anlehnung an die Geschäftsordnung der ehemaligen LAGA Ad-hoc-AG "Deponietechnische Vollzugsfragen" für sonstige Baustoffe, Abdichtungskomponenten und Abdichtungssysteme

  • bundeseinheitlich zu gewährleistende Qualitätsstandards gemäß Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 1 DepV festlegen,
  • bundeseinheitliche Eignungsbeurteilungen der Länder gemäß Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 4 DepV vornehmen,
  • bestehende Eignungsbeurteilungen der Länder fortschreiben und
  • Behörden im Bedarfsfall bei der Prüfung von Nachweisen gemäß Anhang 1 Nr. 2.1 Sätze 7 und 8 DepV zu unterstützen.

Die Geschäftsordnung der LAGA Ad-hoc-AG sowie die von dieser Ad-hoc-AG verabschiedeten Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) und Bundeseinheitlichen Eignungsbeurteilungen werden auf der Internetseite der LAGA veröffentlicht.

Link zur: Bund / Länder - Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)

Auch die von der LAGA Ad-hoc-AG "Deponietechnische Vollzugsfragen" erstellten Eignungsbeurteilungen können als Eignungsnachweise herangezogen werden, sofern sie nicht für ungültig erklärt wurden. Die gültigen Eignungsbeurteilungen der LAGA Ad-hoc-AG "Deponietechnische Vollzugsfragen" können von ihrer Internetseite heruntergeladen werden. Sofern Eignungsbeurteilungen der LAGA Ad-hoc-AG "Deponietechnische Vollzugsfragen" durch die LAGA Ad-hoc-AG "Deponietechnik" fortgeschrieben wurden, werden sie ebenfalls auf der Internetseite der LAGA veröffentlicht.

Bundeseinheitliche Qualitätsstandards und Eignungsbeurteilungen werden bei Bedarf fortgeschrieben. Die Änderungen gegenüber vorangegangenen Ausgaben sind hier ersichtlich.

Im Oktober 2014 wurden Fortschreibungen der Eignungsbeurteilungen geosynthetischer Tondichtungsbahnen (GTD) veröffentlich. Für die bis dahin beauftragten Projekte behalten die vorangegangenen Eignungsbeurteilungen ihre Gültigkeit. Sie sind daher hier noch verfügbar.
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln