Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
Der Umgang mit gefährlichen Chemikalien stellt eine ernst zu nehmende Gesundheitsgefahr für Beschäftigte dar. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen regelt die Gefahrstoffverordnung.
In der biotechnologischen Forschung, im Gesundheitswesen, in der Entsorgungswirtschaft und in der Land- und Forstwirtschaft wird mit biologischen Arbeitsstoffen (Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten) umgegangen. Diese können beim Menschen Infektionskrankheiten und Allergien hervorrufen. Die Schutzmaßnahmen gegen diese Gefahren regelt die Biostoffverordnung.
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass diese Schutzmaßnahmen sachgerecht umgesetzt werden. Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter überwachen die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, stehen aber auch für die Beratung von Betrieben zur Verfügung, falls sie Hilfestellung für die gesetzeskonforme Umsetzung an ihren Arbeitsplätzen benötigen.
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Diese und weitere Informationen können Sie der Broschüre " Arbeitsschutz, Gefahrenschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz " entnehmen, die Sie nebenstehend herunterladen können.
Flyer zum Thema: "Gefahrstoffe handhaben. Aber richtig!"; Stand: 08/2018
Messung am Arbeitsplatz
Nebenstehende und weitere Informationen können Sie der Broschüre "Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz" entnehmen, die Ihnen einen Gesamtüberblick über unser Tätigkeitsspektrum vermittelt.
Zur Imagebroschüre "Arbeitsschutz, Gefahrenschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz", Stand Juli 2024
(PDF, 2,49 MB)