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Anlagenbezogener Bodenschutz

Vorsorgender anlagenbezogener Bodenschutz

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) fordert unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Anlagengenehmigung für IED - Anlagen die Erstellung eines Ausgangszustandsberichts (AZB):

http://www.umwelt.niedersachsen.de/themen/boden/schutz/ausgangszustand/bericht-ueber-den-ausgangszustand-bei-industrieanlagen-119674.html

Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter beraten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Antragsteller bei der Erstellung des AZB. Auch überwachen die GAÄ die Einhaltung der im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid festgelegten Nebenbestimmungen zur Überwachung von Boden und Grundwasser sowie die Umsetzung der sich aus den Untersuchungsergebnissen ggf. ergebenden Maßnahmen.

  Bildrechte: ZUS AGG

Nachsorgender anlagenbezogener Bodenschutz

Treten Boden und / oder Grundwasserverunreinigungen auf einem Anlagengrundstück während des Anlagenbetriebs auf, werden die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung von den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Überwachung angeordnet. Treten Grundwasserverunreinigungen auf, so werden die unteren Wasserbehörden hinzugezogen.

Im Fall der Betriebseinstellung werden die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung innerhalb eines Jahres nach Immissionsschutzrecht angeordnet.

Dabei können folgende Aufgaben anfallen:

  • Durchführung von orientierenden Bodenuntersuchungen auf Betriebsgrundstücken
  • Anordnung von Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung
  • Entscheidung über Maßnahmen zur Sicherung oder Sanierung von Bodenverunreinigungen
  • Überwachung von Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen
Nach Ablauf der Jahresfrist bleiben die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter bis zehn Jahre nach Einstellung des Anlagenbetriebs für Maßnahmen des Bodenschutzes zuständig, wenn die Boden- und / oder Grundwasserverunreinigung von der genehmigungsbedürftigen Anlage ausgegangen ist (§ 10 Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)).
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