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Baustellen

Die Beschäftigten im Baubereich sind einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt.Die Unfallquote mit tödlichem Ausgang ist mehr als doppelt so hoch als im Durchschnitt der übrigen Wirtschaftszweige.

Besondere Gefahrensituationen ergeben sich auf Baustellen aus den sich ständig ändernden Arbeitsumständen, den Witterungseinflüssen und dem Termindruck.

Aufgrund der Baustellenverordnung trägt der Bauherr eine Mitverantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Er muss ab einer bestimmten Baustellengröße einen Koordinator bestellen, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für das Bauvorhaben erarbeiten und das Vorhaben bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern ankündigen.


Aufgaben

  • Überwachung von Baustellen. Beratung von Betrieben, Bauherren und Architekten

  • Entgegennahme von Mitteilungen beim Umgang mit Asbest

  • Stillegung von Baustellen mit gravierenden Arbeitsschutzmängeln

Diese und weitere Informationen können Sie der Broschüre " Arbeitsschutz, Gefahrenschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz " entnehmen , die Sie unter "Service / Veröffentlichungen" herunterladen können.

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