Baustellen
Die Beschäftigten im Baubereich sind einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt.Die Unfallquote mit tödlichem Ausgang ist mehr als doppelt so hoch als im Durchschnitt der übrigen Wirtschaftszweige.
Besondere Gefahrensituationen ergeben sich auf Baustellen aus den sich ständig ändernden Arbeitsumständen, den Witterungseinflüssen und dem Termindruck.
Aufgrund der Baustellenverordnung trägt der Bauherr eine Mitverantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Er muss ab einer bestimmten Baustellengröße einen Koordinator bestellen, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für das Bauvorhaben erarbeiten und das Vorhaben bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern ankündigen.
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Diese und weitere Informationen können Sie der Broschüre " Arbeitsschutz, Gefahrenschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz " entnehmen , die Sie unter "Service / Veröffentlichungen" herunterladen können.
Liste der Betriebe mit Zulassung nach § 11a Absatz 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) oder mit Genehmigung nach § 11a Absatz 4a GefStoffV in Niedersachsen.
Gemäß § 19 Absatz 6 der GefStoffV vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 337) geändert wurde, besteht für die zuständigen Behörden die rechtliche Verpflichtung, eine Liste der Betriebe zu führen, die über eine Zulassung nach § 11 Absatz 4 GefStoffV oder eine Genehmigung nach § 11a Absatz 4a GefStoffV verfügen.
Hinweise:
· Die Reihenfolge der aufgeführten Betriebe enthält keine Wertung.
· Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
· Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
Hier gelangen Sie zu der Liste: (Hinweis: Liste befindet sich derzeit noch im Aufbau)
Weitere Hinweise zu den Zuständigkeiten der Arbeitsschutzbehörde in Niedersachsen finden Sie unter folgendem Link: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/gewerbeaufsichtsamter/zustaendigkeitsbereiche-der-staatlichen-gewerbeaufsichtsaemter-in-niedersachsen-52142.html
Überwachung Baustelle
