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Bauleitplanung

Die Gemeinden stellen Flächennutzungs- und Bebauungspläne für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung auf.
Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter werden bei der Aufstellung dieser Pläne beteiligt. Hier sind die Kenntnisse über verschiedenste Anlagentechnologien und deren mögliche Auswirkungen auf ihre Umgebung vorhanden.
Dadurch werden frühzeitig Hinweise auf konkrete Konfliktsituationen z.B. durch die Einwirkung von Lärm, Erschütterungen, Gerüchen, wassergefährdenden Stoffen und Licht gegeben und Empfehlungen für Schutzmaßnahmen ausgesprochen.



Aufgaben

  • Stellungnahmen zu Bauleitplänen

  • Stellungnahmen in Baugenehmigungsverfahren

Diese und weitere Informationen können Sie der Broschüre "Arbeitschutz, Gefahrenschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz" entnehmen, die Sie im Bereich "Service" herunterladen können.

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