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Arbeitsstätten

Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beginnt bei der Gestaltung von Arbeitsstätten.

Beim Bau von Betriebsgebäuden sind die grundsätzlichen Anforderungen wie z.B. Arbeitsraumgröße, Raumtemperatur und Beleuchtung zu beachten.

Auch innerbetriebliche Verkehrswege, Einrichtung von Sozialräumen und die Gestaltung von Arbeitsplätzen im Freien legt die Arbeitsstättenverordnung fest.


Aufgaben der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen

  • Stellungnahmen in Baugenehmigungsverfahren

  • Beratung von Unternehmen bei der Errichtung und Änderung von Arbeitsstätten

  • Anordnung festgestellte Mängel zu beseitigen


Diese und weitere Informationen können Sie der Broschüre "Arbeitsschutz, Gefahrenschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz" entnehmen, die Sie nebenstehend auch herunterladen können.

Giesser Bildrechte: MU
Veröffentlichung der staatlichen Gewerbeaufsicht Niedersachsen

Nebenstehende und weitere Informationen können Sie der Broschüre "Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz" entnehmen, die Ihnen einen Gesamtüberblick über unser Tätigkeitsspektrum vermittelt.

  Zur Imagebroschüre "Arbeitsschutz, Gefahrenschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz", Stand 11/2018
(PDF, 4,63 MB)

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