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Fördermaßnahmen im nachsorgenden Bodenschutz

Das Land Niedersachsen unterstützt die unteren Bodenschutzbehörden in Form von Fördermaßnahmen. Die Förderrichtlinie Altlasten-Gewässerschutz (FAG) und die Fördermaßnahme Öl- und Bohrschlammgruben (ÖBSG) werden durch die Zentrale Unterstützungsstelle Abfallwirtschaft, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG) im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim bewilligt, kontrolliert und durch Veranstaltungen begleitet. Maßnahmen der EFRE-Förderrichtlinie Brachflächenrecycling werden durch die ZUS AGG fachlich unterstützt. Ergebnisse und Projekte werden in Form eines Altlastenberichtes veröffentlicht.


Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Schutz von Gewässern gegen Gefahren durch Altlasten (Förderrichtlinie Altlasten-Gewässerschutz) – derzeit ruhend -

Fördermaßnahme Öl- und Bohrschlammgruben

EFRE (Europäischer Fond für regionale Entwicklung) - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung von verschmutzten Flächen (Förderrichtlinie Brachflächenrecycling)

Veranstaltungen

Altlastenberichte

  Bildrechte: ZUS AGG
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