Fördermaßnahmen im nachsorgenden Bodenschutz
Das Land Niedersachsen unterstützt die unteren Bodenschutzbehörden in Form von Fördermaßnahmen. Die Förderrichtlinie Altlasten-Gewässerschutz (FAG) und die Fördermaßnahme Öl- und Bohrschlammgruben (ÖBSG) werden durch die Zentrale Unterstützungsstelle Abfallwirtschaft, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG) im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim bewilligt, kontrolliert und durch Veranstaltungen begleitet. Maßnahmen der EFRE-Förderrichtlinie Brachflächenrecycling werden durch die ZUS AGG fachlich unterstützt. Ergebnisse und Projekte werden in Form eines Altlastenberichtes veröffentlicht.