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Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover


Hinweise zu Antragstellung / Ermächtigung von Ärztinnen und Ärzten

Strahlenschutzverordnung (§ 175 Absatz 1)

Der Gewerbeärztliche Dienst beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover als die zuständige Behörde erteilt gem. § 175 Abs. 1 StrSchV und bei Nachweis der erforderlichen Voraussetzungen die Ermächtigung.

Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf 5 Jahre befristet. Die Erneuerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz nach § 47 StrlSchV beantragt werden. Dies kann formlos erfolgen.

Über die Tätigkeit als ermächtigte Ärztin/ ermächtigter Arzt ist nach beiliegendem Muster (siehe Anlage) jährlich unaufgefordert bis zum 31. März des folgenden Jahres zu berichten. Fehlanzeige ist erforderlich.

Liste der ermächtigten Ärztinnen und Ärzte

Auskunft über ermächtigte Ärztinnen / Ärzte und zur Beantragung von Ermächtigungen erteilt:

Frau Thevini Lerch
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Freundallee 9 a
Tel.: 0511-9096 –225 / -0

E-Mail : thevini.lerch@gaa-h.niedersachsen.de oder Poststelle@gaa-h.niedersachsen.de

Voraussetzungen für die Ermächtigung

Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer

1. zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist,

2. die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachweist.

Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach § 74 Absatz 1 StrlSchV für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition erfordert:

· eine geeignete Ausbildung für das jeweilige Anwendungsgebiet,

· praktische Erfahrung (Sachkunde) und

· die erfolgreiche Teilnahme an von der zuständigen Stelle anerkannten Kursen im Strahlenschutz.

Die erforderlichen apparativen, personellen und räumlichen Voraussetzungen müssen vorhanden sein.

Die Anforderungen an die Sachkunde sind detailliert hier beschrieben:

Richtlinienmodul zur StrlSchV –Erforderliche Fachkunde – Voraussetzung für die Ermächtigung von Ärzten -

Für die Erneuerung der Ermächtigung ist der Nachweis der Aktualisierung der Fachkunde in Strahlenschutz nach § 47 StrlSchV erforderlich.

Hier finden Sie eine Auswahl von Anbietern anerkannter Kurse.

Bitte beachten: Für die erforderliche Fachkundebescheinigung im Rahmen der erstmaligen Ermächtigung ist die Ärztekammer Niedersachsen zuständig! Wenden Sie sich deshalb zunächst für die Bescheinigung über den Erwerb der erforderlichen Fachkunde an die Ärztekammer Niedersachsen!

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind können Sie beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover einen Antrag für den Erhalt der Ermächtigung stellen. Folgende Unterlagen in Kopie werden benötigt:

· Approbationsurkunde

· Arbeitsmedizinische Fachkunde (sofern vorhanden)

· Fachkundebescheinigung

Ein Antragsvordruck finden Sie hier.

Die Gebühr für die Ermächtigung / Erneuerung der Ermächtigung beträgt 250,00 Euro.

Zum Herunterladen: Ermächtigungsverfahren als PDF-Dokument

Die Richtlinie ,,Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht – Richtlinie zur Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)“ einschließlich der Formblätter kann über die Seite des BMU heruntergeladen werden.

Stand 08.04.2025




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