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Zuständigkeiten in Niedersachsen

In Niedersachsen sind die dem Land im Zusammenhang mit dem Gentechnikgesetz obliegenden Aufgaben auf zwei behördliche Ebenen verteilt.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz ist zuständiges Ressort und bearbeitet übergeordnete Aufgaben im Bereich der Gentechnologie.
Der Vollzug des Gentechnikgesetzes obliegt den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern. Diese stehen Antragstellern und Bürgern für Beratung und Information zur Verfügung. Ausgenommen sind die Genehmigung von Freisetzungen und des Inverkehrbringens. Hierfür ist die Genehmigungsbehörde das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Berlin.

Der Aufgabenbereich der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter umfasst im Wesentlichen:

  • die Durchführung von Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren für gentechnische Anlagen und Arbeiten,
  • die Überwachung organisatorischer, technischer und personeller Voraussetzungen in gentechnischen Anlagen,
  • die Durchführung von Aufzeichnungskontrollen, Probenahmen und Laboruntersuchungen in gentechnischen Anlagen,
  • die Abgabe einer ortsbezogenen Stellungnahme gegenüber dem BVL bei Freisetzungsanträgen mit Standorten in Niedersachsen,
  • die Überwachung, Aufzeichnungskontrolle, Probenahme und Analyse bei Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen

Anzeige-, Anmelde und Genehmigungsverfahren von gentechnischen Anlagen und Arbeiten sowie die Überwachung werden für das gesamte Bundesland von den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern Braunschweig, Hannover und Göttingen durchgeführt.

Die Überwachung nach Gentechnikgesetz, die beispielsweise Begehungen, Aufzeichnungskontrollen und Probenahmen umfasst, wird vom Gentechniküberwachungslabor des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim fachlich unterstützt. Dieses landeseigene Gentechniküberwachungslabor ist für die analytische Überwachung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten, von Freisetzungen und beim Inverkehrbringen (außer Lebensmittel und Saatgut der Fruchtarten Mais, Raps und Senf) zuständig. Weitere Informationen zum landeseigenen Gentechniküberwachungslabor finden Sie unter "Analytische Überwachung und Projekte".

Zuständigkeiten in Niedersachsen beim Vollzug des GenTG
Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel hier:

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