Messung und Beurteilung von tieffrequenten Geräuschen
Die Wahrnehmung von Geräuschen mit überwiegenden Anteilen im Frequenzbereich zwischen 10 und 90 Hz (tieffrequente Geräusche) kann durch die im Immissionsschutz im Regelfall anzuwendende A-Frequenzbewertung nicht ausreichend abgebildet werden. Häufig beginnt die Belästigung schon bei Überschreitung der Hörschwelle. Das Hörempfinden ist in diesem Frequenzbereich jedoch nicht mehr ausgeprägt. Es stehen eher andere Empfindungen wie z. B. Ohrendruck, Dröhn- oder Schwingungsgefühle und Verunsicherungsgefühle im Vordergrund. Hinzu kommt, dass tieffrequenter Schall, sofern er nicht ohnehin durch Körperschall übertragen wird (siehe auch Erschütterungen), beim Übergang in Gebäude nur wenig abgeschwächt wird und in geschlossenen Räumen mit gebräuchlichen Abmessungen sogar resonant verstärkt werden kann. Verursacher tonhaltiger, tieffrequenter Schallimmissionen sind vorwiegend industrielle Quellen, wie z. B. Ventilatoren, langsam laufende Verbrennungsmotoren, Brenner, Siebe, Mühlen und Schwingförderanlagen aber u. U. auch Verkehrswege.
Messung, Bewertung und Beurteilung:
Seit 1997 existiert ein technisches Regelwerk in Form der DIN 45680, mit dessen Hilfe die Messung und Beurteilung von tieffrequenten Geräuschen nach einem einheitlichen Verfahren möglich ist. Die seit November 1998 gültige Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm sieht ebenfalls eine Beurteilung von tieffrequenten Geräuschen nach dem in der oben genannten Norm angegebenen Verfahren vor. Als Einstiegskriterium für die Messung und Beurteilung nach diesem Verfahren ist LpC - LpA > 20 dB. Das wichtigste Kriterium bei der Beurteilung ist die Differenz des Geräuschpegels im entsprechenden Frequenzbereich zur Hörschwelle.