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Messung und Beurteilung von gewerblichen Geräuschquellen

Geräuschimmissionen werden durch gewerbliche und industrielle Schallquellen gemäß der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz, der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm vom 26.08.1998 gemessen und beurteilt. Die TA-Lärm selbst verweist auf eine Reihe weiterer technischer Regelwerke, ausnahmslos Normen des DIN oder VDI. Die im Hinblick auf Messung und Beurteilung wichtigsten davon sind die DIN 45645-1, E DIN ISO 9613-2, DIN 45680, E DIN 45681, DIN 4109, DIN 45641 und VDI 3723-1. Sie enthalten ergänzende Regelungen in Bezug auf die Prognose, Ausbreitung, Messplanung und -durchführung, Statistik sowie ergänzende Anhaltswerte.

In die Beurteilung nach TA-Lärm gehen der mittlere Schallpegel, die Einwirkzeit, der maximale Schallpegel, Zuschläge für Ruhezeiten und besondere Lästigkeit von Geräuschen während der Beurteilungszeit ein. Die Beurteilung erfolgt getrennt für Tag und Nacht und unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit und Auftretenshäufigkeit von Geräuschen.

Im Rahmen der Überwachung von Anlagen sowie der Ermittlung der Vor- oder Gesamtbelastung nach TA-Lärm stellt sich in der Regel die Aufgabe, die Schallimmissionen messtechnisch zu ermitteln. Diesbezügliche Verfahrensweisen und Dokumentationsanforderungen sind in der TA-Lärm, A.3 festgelegt. Dabei sind eine Vielzahl von Randbedingungen zu berücksichtigen, vor allem Betriebszustände der Anlage(n), Auswahl von Immissions- und Messort, Witterungs- und Ausbreitungsbedingungen, Einwirkung von Fremdgeräuschen, Abstände usw..


messung von Geräuschen  
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