Bildrechte: Bezirksregierung Hannover
Explosionsgefähliche Stoffe
Anträge
Hier finden Sie Vordrucke zu Anträgen und Anzeigen nach dem Sprengstoffrecht.
Hinweis:
Das GAA Celle ist zugleich für die Aufsichtsbezirke der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Cuxhaven und Lüneburg und das GAA Osnabrück auch für die Aufsichtsbezirke der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Emden und Oldenburg zuständig. Dies gilt nicht für den erlaubnisfreien Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten. Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Hannover, Hildesheim, Braunschweig und Göttingen sind jeweils für ihren eigenen Aufsichtsbezirk zuständig.
- Antrag: Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung nach § 8a bzw. § 8b Sprengstoffgesetz; Stand: 02/2024 - Download (PDF, 1,65 MB)
- Antrag: Anzeige nach § 14 u. a. des Sprengstoffgesetzes; Stand 02/2024 - Download (PDF, 0,73 MB)
- Antrag: Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes; Stand: 02/2024 - Download (PDF, 1,19 MB)
- Antrag: Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz; Stand: 02/2024 - Download (PDF, 1,16 MB)
- Antrag: Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes; Stand: 02/2024 - Download (PDF, 1,23 MB)
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