Bodenschutz
Zusammen mit Wasser, Luft und Sonnenlicht bildet der Boden die Lebensgrundlage für den Menschen.
Zweck des Bundes-Bodenschutzgesetzes ist es, schädliche Bodenveränderungen abzuwehren (vorsorgender Bodenschutz) und verunreinigte Böden und Altlasten zu sanieren (nachsorgender Bodenschutz).
Dies spiegelt sich auch in Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wieder, wonach der Anlagenbetreiber für den ordnungsgemäßen Zustand des Anlagengrundstücks verantwortlich ist. (vorsorgender und nachsorgender anlagenbezogener Bodenschutz).
Zusätzlich trägt die Richtlinie 2010/75/EU des europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (IED) dazu bei, u.a. Vorsorge dafür zu tragen, dass Boden und Grundwasser bei Anlagengrundstücken, auf denen mit relevanten gefährlichen Stoffen umgegangen wird, nicht beeinträchtigt werden. Dazu dienen auch der Ausgangszustandsbericht und die Rückführungspflicht.(vorsorgender anlagenbezogener Bodenschutz).
Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen kümmern sich um Belange des Bodenschutzes bei nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen sofern sie auch für deren immissionsschutzrechtliche Überwachung zuständig sind (Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)).
Grundsätzlich sind in Niedersachsen die unteren Bodenschutzbehörden für bodenschutzrechtliche Belange zuständig (NBodSchG). Diese werden im Rahmen von Untersuchungsmaßnahmen, spezieller Projekte oder Einzelfälle seitens des Landes mit Fördermaßnahmen unterstützt. Die Umsetzung der Fördermaßnahmen erfolgt für das Land zentral durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim.
Die Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG) im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim bewilligt auf Antrag den unteren Bodenschutzbehörden Fördermittel im Rahmen der Förderrichtlinie Altlasten Gewässerschutz (derzeit ruhend) sowie zur Untersuchung von Öl- und Bohrschlammgruben. Die N-Bank wird fachlich bei der Förderung von Maßnahmen im Zuge der EFRE Förderrichtlinie Brachflächenrecycling unterstützt. Darüber hinaus wird ein jährlicher Erfahrungsaustausch der beteiligten Akteure organisiert. Die realisierten Vorhaben in allen Förderbereichen werden alle zwei Jahre im Altlastenbericht veröffentlicht.