Rechtsgrundlagen
In Deutschland soll durch das Atomgesetz und durch die Strahlenschutzverordnung eine sichere Nutzung ionisierender Strahlen und radioaktiver Stoffe gewährleistet werden.
Die rechtlichen Vorgaben werden durch Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Veröffentlichungen von Fachgremien und DIN-Normen konkretisiert.