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Grundlagen

Geräusche als "akustische Umweltverschmutzung"

Subjektiv als lästig oder schädigend empfundene Geräusche werden als Lärm bezeichnet. Ganz vorn im öffentlichen Bewusstsein steht der Verkehrslärm, dem große Teile der Bevölkerung ausgesetzt sind. Schall kann auch dann gesundheitsschädlich sein, wenn Menschen ihn nicht als lästigen Lärm empfinden. Besuche von Rockkonzerten/Diskotheken oder langes Cabriofahren auf der Autobahn - freiwillige, von vielen erstrebte Erlebnisse - können das Gehör irreparabel schädigen. Beispiele für Umweltgeräusche mit ihren Schalldruckpegeln sind in der nebenstehenden Grafik angegeben.

Als Umweltbelastung verursacht Lärm in der Regel keine spektakulären Katastrophen, hinterlässt keine stofflichen Rückstände und verbraucht keine Ressourcen. Deshalb wird häufig übersehen, dass die Auswirkungen auf die Betroffenen gravierender sind als allgemein angenommen (direkte Wirkungen, z. B. Trommelfellriss bei Explosionsknall, Reaktionen des vegetativen Nervensystems, Beeinträchtigungen von Schlaf, Entspannung, Leistungsfähigkeit, Konzentration und Sozialverhalten).

Akustische Kenngrößen und Wirkungen des Schalls auf Menschen

Der Schall(druck)pegel Lp ist eine Größe, die in Dezibel (dB) angegeben wird. Der hörbare Bereich umfasst die Schalldruckpegel von 0,00002 bis 102 Pa; dies entspricht auf der Dezibel-Skala 0 bis 140 dB. Die Schalldruckwahrnehmung hängt nicht nur vom Schalldruck, sondern auch von der Tonhöhe, d. h. von der Schwingungsfrequenz der Schallwellen ab. Wahrnehmbar sind Frequenzen von 16 Hz bis 20 kHz.

Die Hörempfindlichkeit geht nicht in allen Frequenzbereichen mit dem physikalisch messbaren Schallpegel parallel. Um eine hörgerechte Schallmessung zu erreichen, wird das physikalische Messergebnis korrigiert, meistens nach der Bewertungskurve A. Der A-bewertete Schalldruckpegel [dB] stellt eine ausreichende Annäherung an die menschliche Lautstärkeempfindung dar. Eine Zu- bzw. Abnahme um 10 dB wird als Verdoppelung bzw. Halbierung der Lautstärke wahrgenommen. Zur Beurteilung längerfristiger, im Schallpegel schwankender Geräusche, wird bei einer kontinuierlichen Pegelmessung der mittlere Verlauf als Mittelungspegel oder energieäquivalenter Dauerschallpegel berechnet. Beide Kennwerte sind in Deutschland identisch definiert - mit Ausnahme von Messungen nach dem Fluglärmgesetz.

Für die Berechnung von Beurteilungspegeln wird der Mittelungspegel auf bestimmte Zeitintervalle (z. B. 16 Stunden am Tag) bezogen. Durch Hinzufügen von Zuschlägen, z.B. einem Impulszuschlag zur Berücksichtigung schneller Pegeländerungen, kann aus dem Mittelungspegel ein Beurteilungspegel gebildet werden, der die besondere Störwirkung verschiedener Geräuschbelastungen berücksichtigt.

Die medizinische Wirkung von Geräuschen lässt sich in drei getrennt zu betrachtende Bereiche aufteilen:

  • den auralen Bereich (Gehörschäden oder Hörermüdung),
  • den extraauralen Bereich (Steigerung der Herzfrequenz, Stressreaktionen oder Schlafstörungen) und
  • den Belästigungsbereich (Gefühl der Verärgerung, Störung der Kommunikation oder Reizbarkeit).

Pegelbereiche  

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