- Abfall - Übersicht
- Abfallwirtschaftsfakten
- Anzeige nach § 53 KrWG
- Erlaubnis nach § 54 KrWG
- Deponiegenehmigungen
- Deponietechnik
- Elektronisches Abfallnachweisverfahren
- Entsorgungsfachbetriebe
- Nachweisverordnung
- Statistiken über gefährliche Abfälle
- Notifizierungsverfahren
- Ersatzbaustoffverordnung
- Abfalltransportkontrollen
Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Abfallwirtschaftliche Aufgaben der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter
Ziel der Kreislaufwirtschaft ist es, durch Schonung der natürlichen Ressourcen Abfälle zu vermeiden. Das kann in Betrieben durch gezielte Ausrichtung der Prozesstechnik und der innerbetrieblichen Organisation erreicht werden. Können Abfälle nicht vermieden werden, sind sie durch hochwertige Verwertungsverfahren wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Nur wenn eine Verwertung nicht möglich ist, sind Abfälle umweltverträglich zu beseitigen. Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind, werden in der Abfallverzeichnisverordnung als gefährliche Abfälle eingestuft und unterliegen besonderen Nachweispflichten.
Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter überwachen die Verfahren zur Vermeidung, Verminderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in Betrieben und sind für die regelmäßige Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen zuständig, bei Deponien auch nach Beendigung der Einlagerung von Abfällen in der Stilllegungs- und Nachsorgephase. Die Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG) ist Teil des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim und unterstützt die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in speziellen abfallwirtschaftlichen Fragen.
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Zusätzliche abfallwirtschaftliche Aufgaben der Zentralen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg:
- Genehmigung von Deponien
- Überwachung von Deponien
Landesweite abfallwirtschaftliche Aufgaben der Zentralen Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG):
- Erlaubnisse nach § 54 KrWG für Beförderer, Händler und Makler
- Anzeigen nach § 53 KrWG
- Überwachung der Makler
- Überprüfung der abfallrechtlichen Nachweise (Begleitscheinverfahren)
- Zustimmung zu Überwachungsverträgen und Anerkennung von Entsorgergemeinschaften bei Entsorgungsfachbetrieben
- Freistellungen bei freiwilliger Rücknahme von Abfällen
- Vergabe der abfallrechtlichen Kennnummern
- Registrierung von Abfallbesitzern im elektronischen Nachweisverfahren bei der ZKS-Abfall
- Unterstützung der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter mit Expertenwissen bei speziellen abfallwirtschaftlichen Fragen
- Bekanntmachungen über die Einstellung bzw. Wiederaufnahme der Fremdüberwachung für Aufbereitungsanlagen zur Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen nach § 13 Abs. 3 und 4 ErsatzbaustoffV
- Anerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften in Niedersachsen gemäß § 13a ErsatzbaustoffV
Diese und weitere Informationen können Sie der Broschüre "Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz" entnehmen, die Sie nebenstehend herunterladen können.
Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Nebenstehende und weitere Informationen können Sie der Broschüre "Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz" entnehmen, die Ihnen einen Gesamtüberblick über unser Tätigkeitsspektrum vermittelt.
Zur Imagebroschüre "Arbeitsschutz, Gefahrenschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz", Stand Juli 2024
(PDF, 2,49 MB)