Eignungsbeurteilungen Niedersachsen
Für die bundeseinheitlichen Eignungsbeurteilungen nach Anhang 1 Nummer 2.1 Satz 4 der Deponieverordnung (DepV) sowie für den Einsatz von natürlichem, ggf. vergütetem Boden- und Gesteinsmaterial aus der Umgebung sowie von Abfällen definieren die Länder nach Anhang 1 Nummer 2.1.2 DepV Prüfkriterien und legen Anforderungen an den fachgerechten Einbau sowie an das Qualitätsmanagement in Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) fest. Die BQS definieren den Stand der Technik und erfüllen die Anforderungen der DepV.
Mit der Eignungsbeurteilung soll für einen sonstigen Baustoff festgestellt werden, ob dieser im Sinne des Anhangs 1 Nr. 2 DepV geeignet ist. Damit sollen die einzelnen Deponiezulassungsbehörden von der allgemeinen (projektabhängigen) Prüfung der einzelnen Komponenten ebenso entlastet werden, wie die Antragsteller von Aufwendungen der wiederholten Nachweisführung in den Einzelverfahren.
Für die auf dieser Seite veröffentlichten projektunabhängigen Eignungsbeurteilungen wurde die grundsätzliche Eignung im Sinne des Anhangs 1 Nr. 2 DepV von den zentralen staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg (Z-Ämter) in Zusammenarbeit mit der Zentralen Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG) festgestellt. Hierzu haben die Z-Ämter und die ZUS AGG eine Ad-hoc-AG eingerichtet, welche sich an der Arbeitsweise der LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) orientiert.
Der Einsatzzweck der auf dieser Seite veröffentlichten projektunabhängigen Eignungsbeurteilungen umfasst speziell niedersächsische Deponien im regionalen Zuständigkeitsbereich der Z-Ämter. Die Eignungsbeurteilungen gelten formal nur für den niedersächsischen Raum. Ebenso verlieren diese grundsätzlich ihre Gültigkeit, wenn in Einzelfällen von den jeweiligen Bestimmungen der Eignungsbeurteilungen abgewichen wird.
Die einzelnen Eignungsbeurteilungen sowie die dazugehörigen Anlagen stehen nachfolgend als PDF-Dokumente zur Verfügung.
Hausmüllverbrennungsasche 0/32, Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH (BEG)
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