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Digitales Kontrollgerät

Informationen zur Unternehmenskarte (UK)



Allgemeine Hinweise
Antragsberechtigt für die Unternehmenskarte sind Unternehmen, deren Fahrpersonal Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen, oder das Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten hat. Fragen zur Erforderlichkeit der Ausstellung einer Unternehmenskarte beantwortet das für den Firmensitz zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt.
Der Inhaber einer Karte ist verpflichtet, in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Karte nur für den vorgesehenen Zweck verwendet sowie ein Missbrauch jeglicher Art, insbesondere auch durch Dritte, verhindert wird.
Ein sorgfältiger Umgang zur Vermeidung von Beschädigung oder Verlust der Karte liegt in der Verantwortung des Karteninhabers.
Der Verlust, der Diebstahl, eine Fehlfunktion, die Beschädigung oder der Missbrauch der Karte bzw. bei Verdacht darauf ist der zuständigen Ausgabestelle zu melden. Bei der Antragstellung sind wahrheitsgemäße Angaben über die Antragsdaten sowie eventuell vorhandene Kontrollgerätkarten zu machen.

Beantragung
Die UK ist (zentral) beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt in Celle zu beantragen. Der Antragsteller hat folgende Angaben zu machen und durch Unterlagen nachzuweisen:

• Aktuelle Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
• Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
• Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt sowie Anschrift des Unternehmers bzw. bei juristischen Personen, der nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung berufenen Person (Kopie des Personalausweises: Vorder- und Rückseite)

Ersatzkarte bei Verlust bzw. Beschädigung
Bei Antrag auf Ersatzkarte ist die beschädigte UK oder ggf. die Diebstahls-Anzeige vorzulegen. Der Diebstahl ist bei der zuständigen Behörde (Polizei) in dem Land, in dem sich der Diebstahl ereignet hat, anzuzeigen. Die Ausstellung der Ersatzkarte erfolgt, bei vollständigen Unterlagen, innerhalb von fünf Werktagen.

Folgekarte
Die UK hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Der Antrag auf eine Folgekarte ist rechtzeitig, jedoch frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit der UK zu stellen.

Spezielle Hinweise zum Umgang mit der Unternehmenskarte
Jedes Unternehmen kann maximal 62 UK besitzen. Benötigt ein Großunternehmen mehr als 62 UK, sind besondere Bedingungen zu beachten. Die Unternehmenskarte schützt die unternehmensrelevanten Daten, wie die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer, vor dem Zugriff durch Unbefugte. Aus Gründen des Datenschutzes sowie zur Sicherung der Vollständigkeit der Daten im Betrieb ist es besonders wichtig, in den Fällen des Kaufs bzw. der Anmietung/Vermietung/Veräußerung eines Fahrzeugs sich in das Kontrollgerät ein- bzw. auszuloggen.

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Karten für das digitale Kontrollgerät

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