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Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)

Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (NachwV) am 01.02.2007 wurde das bisherige Papierverfahren durch die elektronische Nachweisführung ersetzt. Hierdurch wird die elektronische Form für alle Abfallwirtschaftsbeteiligten (Abfallerzeuger, Beförderer, Einsammler und Entsorger), die gefährliche Abfälle entsorgen und die hierüber Nachweise und Register zu führen haben, zur Pflicht gemacht.

Ab 01.02.2011 sind auch die Abfallerzeuger und –beförderer gesetzlich verpflichtet, ihre Entsorgungsnachweise und Begleitscheine qualifiziert elektronisch zu signieren.

Informationen zum elektronischen Nachweisverfahren entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Broschüren.

Für die Teilnahme am elektronischen Verfahren müssen Sie sich registrieren lassen.

Bei Fragen zur Registrierung wenden Sie sich bitte an Ihren Provider, Software-Hersteller oder direkt an die ZKS-Abfall:

www.zks-abfall.de


Bei allgemeinen Fragen zum elektronischen Nachweisverfahren wenden Sie sich bitte an:

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
ZUS AGG
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim

Tel. 05121 / 163-0

E-Mail: Poststelle@gaa-hi.niedersachsen.de

Bei Fragen rund um die ZKS-Abfall und zur Nutzung des Länder-eANV besuchen Sie bitte die Web-Site der ZKS-Abfall:

www.zks-abfall.de


In Fragen der abfallrechtlichen Beratung und insbesondere zum Entsorgungsnachweis wenden Sie sich bitte an:

Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH

Alexanderstr. 4/5

30159 Hannover

Telefon: 0511 / 3608-0

Internet: www.ngsmbh.de


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