Gesundheitlicher Verbraucherschutz
Bereich Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
Beantragung von Freiverkaufszertifikaten für Exportzwecke für Medizinprodukte und In-Vitro-Diagnostika
Freiverkaufszertifikate können beantragt werden für Medizinprodukte und In-Vitro-Diagnostika.
Mit dem Freiverkaufszertifikat für Exportzwecke wird bescheinigt, dass der Hersteller bzw. der Bevollmächtigte in Deutschland seine eingetragene Niederlassung hat und dass mit dem betreffenden Produkt, das gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 bzw. Verordnung (EU) 2017/746 die CE-Kennzeichnung trägt, in der Union gehandelt werden darf.
Antragsberechtigt sind Hersteller bzw. Bevollmächtigte, die ihren Firmensitz im Aufsichtsbereich des jeweils zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes haben.
Die Ausstellung von Freiverkaufszertifikaten erfolgt durch das für den Sitz des Herstellers bzw. Bevollmächtigten zuständige Gewerbeaufsichtsamt.
Der Antrag ist online bei dem für die Ausstellung von Freiverkaufszertifikaten zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt zu stellen.
Die Beantragung auf Ausstellung eines Freiverkaufszertifikates erfolgt online.
Der Antrag ist zu stellen unter:

