Heimarbeiterschutz
Die in Heimarbeit tätigen Personen geniesen einen speziellen Schutz durch den Gesetzgeber. Die Regelungen umfassen neben Arbeitsschutz zum Beispiel in Form von Schutz vor Gefahrstoffen und Arbeitszeitregelungen auch die Regelung von gerechtem Entgelt.
Aufgaben
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Im Rahmen der Entgeltprüfung kann die eingesetzte prüfende Landesbehörde, im Falle von Niedersachsen das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt, auch vor Gericht die Interessen der Heimarbeitnehmer vertreten.
Zu unserem Service zählt auch, diverse Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung zu stellen
Downloads
Hier erhalten Sie die Heimarbeiterlisten nach § 6 Heimarbeitergesetz zum Herunterladen.
Erläuterungen zu der Heimarbeiterliste; Stand: 03/2015
Heimarbeitsliste nach § 6 Heimarbeitergesetz (HAG); Stand: 03/2015