Ratgeber zum Mutterschutz
Schwangere und stillende Frauen sind vor Überforderungen und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz besonders zu schützen. Im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann. Er bestimmt die notwendigen Schutzmaßnahmen.
Ratgeber Mutterschutz "Allgemein"; Stand 08/2020
Ratgeber Mutterschutz "Ambulantes und stationäres Gesundheitswesen"; Stand 11/2020
Ratgeber Mutterschutz "Ambulante und stationäre Pflege"; Stand: 11/2020
Ratgeber Mutterschutz "Frisörsalon"; Stand: 11/2020
Ratgeber Mutterschutz "Gartenbaubetriebe"; Stand: 06/2021
Ratgeber Mutterschutz "Gastgewerbe"; Stand 11/2020
Ratgeber Mutterschutz "Innenraumreinigung"; Stand: 05/2021
Ratgeber Mutterschutz "Tiere"; Stand 11/2020
Ratgeber Mutterschutz "Vorschulische Kinderbetreuung"; Stand 11/2020
Mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung
Formular:
Beurteilung der Arbeitsbedingungen als Version zum ausfüllen; Stand: 08/2020
Mutterschutzregel des Ausschusses für Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema „Gefährdungsbeurteilung"
Coronavirus
Das Corona-Infektionsgeschehen hat sich positiv entwickelt. Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben deutlich abgenommen und es bestehen günstige Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens. Daher ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig am 2. Februar 2023 außer Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund wird darauf verzichtet, mit der Aktualisierung des Ratgebers „Mutterschutz und Corona“ die Anforderungen des Mutterschutzes im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 gegenüber anderen Anforderungen des Mutterschutzes herauszuheben.
Hieraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass diesbezüglich keine Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes mehr erforderlich sind. Für schwangere Frauen besteht nach aktueller Datenlage nach wie vor ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Wird dies in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung nicht ausreichend berücksichtigt, kann dies dazu führen, dass eine schwangere Frau durch das Coronavirus am Arbeitsplatz unverantwortbar gefährdet ist oder sein kann.
Weitere Informationen finden Sie unter Empfehlungen zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2 des Ausschusses für Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
und
Fremdsprachliche Flyer zum Thema Mutterschutz des Nieders. Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau nach § 27 Mutterschutzgesetz; Stand: 05/2021
(PDF, 1,06 MB)
Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung einer schwangeren/stillenden Frau zwischen 20.00 Uhr und 22.00 Uhr nach § 28 Mutterschutzgesetz; Stand: 01/2018
(PDF, 0,91 MB)
Ärztliches Zeugnis gemäß § 5 i. V. m. § 28 Abs. 1 Nr. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG)
(PDF, 1,33 MB)
Antragsformular auf Kündigungszulassung; Stand: 01/2020
(PDF, 1,15 MB)