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Digitale Verwaltungsleistungen

Zu unserem Service zählt auch, diverse Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung zu stellen

Einen Antrag auf Sonntagsarbeit stellen, die Beschäftigung einer Schwangeren anzeigen, die Mitwirkung von Kindern an Veranstaltungen beantragen oder einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz stellen …

Das ist bereits oder wird zukünftig digital möglich sein.

Folgende Verwaltungsleistungen stehen Ihnen jetzt digital zur Verfügung:

- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau mitteilen (§ 27 Mutterschutzgesetz (MuSchG) oder entsprechende Regelungen für Beamtinnen und Richterinnen)

- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr beantragen (§ 28 MuSchG oder entsprechende Regelungen für Beamtinnen und Richterinnen)

- Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit, der Nachtarbeit, der Akkordarbeit oder der Fließarbeit beantragen (§ 29 MuSchG)

- Beantragung von Ausnahmen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) z. B. längere tägliche Arbeitszeit, abweichende Ruhezeit, abweichende Schichtarbeit, Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

- Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen beantragen (§ 6 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG))

- Antrag auf Zulassung einer Kündigung während des Mutterschutzes/Elternzeit (§ 17 MuSchG, § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG))

- Mitteilung von Beschäftigten nach § 6 Heimarbeitsgesetz (HAG)

- Halbjährliche Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit nach § 7 HAG durchführen

- Sprengstoffgesetz Verantwortliche Person anzeigen

Um den entsprechenden Online-Dienst zu erreichen, klicken Sie bitte auf

- Längere tägliche Arbeitszeit

- Abweichende Ruhezeit

- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

- Abweichende Regelungen zum Schichtbetrieb

- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau mitteilen

- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr

- Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit, der Nachtarbeit, der Akkordarbeit oder der Fließarbeit

- Mitwirkung von Kindern

- Aufhebung Kündigungsschutz,

- Heimarbeitsanzeige

- Halbjährliche Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit.

- Sprengstoffgesetz Verantwortliche Person anzeigen

- Sachkundige Person nach dem Arzneimittelgesetz melden

- Informationsbeauftragte / Informationsbeauftragter für Pharmazeutische Unternehmer

Bitte beachten Sie, dass Sie ggf. den vorausgewählten Ort noch ändern müssen, bevor Sie dann weiterklicken.

Die o. g. Dienste befinden sich aktuell in der Pilotierungsphase. Aus diesem Grund werden Sie beim Aufrufen des Online-Dienstes noch auf die Seite serviceportal.hamburg.de weitergeleitet, da das Bundesland Hamburg die Online-Dienste erstellt hat. Ihre Anträge und Anzeigen erreichen dennoch die Behörden in Niedersachsen.

Sollten Sie einmal einen fachlichen Fehler in einem Online-Dienst feststellen, bitten wir Sie, sich unter Ref502@ms.niedersachsen.de oder 0511/120-3054 oder -3061 mit uns in Verbindung zu setzen.

Natürlich sind die o. g. Anzeigen und Anträge auch weiterhin schriftlich oder per E-Mail möglich.

Die Digitalisierung weiterer Verwaltungsleistungen ist bereits für Sie in Arbeit. Wir aktualisieren diese Seite daher laufend.



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