Digitales Kontrollgerät
Informationen zu den Kontrollgerätkarten
Seit dem 01. Mai 2006 sind neu zugelassene Fahrzeuge zur Güterbeförderung, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt oder Busse mit mehr als neun Sitzplätzen mit einem digitalen Fahrtenschreiber (Kontrollgerät od. Tachografen) auszustatten.
Zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Ausstellung der Werkstatt- und Unternehmenskarten ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt in Celle.
Allgemeine Fragen zu Unternehmens- und Werkstattkarten, z. B. ob die Erteilung der Karten für Ihre Firma notwendig ist, richten Sie bitte an das für Ihren Firmensitz zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt.
Die Fahrerkarten werden bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgegeben.
Anträge im PDF Format
- Antrag auf Erteilung einer Unternehmenskarte; Stand: 03/2021 - Download (PDF, 1,16 MB)
- Antrag auf Erteilung einer Werkstattkarte; Stand: 03/2021 - Download (PDF, 1,10 MB)
Die Formulare sind am Bildschirm ausfüllbar. Die Anträge sind zu unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen zu senden an das:
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle
Im Werder 9
29221 Celle
E-Mail: Fahrtenschreiberkarte@gaa-ce.niedersachsen.de
Anleitung zum lokalen Öffnen von pdf-Dokumenten
Hinweis:
Nährere Informationen zu den Digitalen Fahrtenschreiberkarten
Weitere Informationen zu den Kontrollgerätkarten finden Sie auch beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) www.kba.de
Stand 04/2019
Karten für das digitale Kontrollgerät