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Ratgeber zum Mutterschutz

Schwangere und stillende Frauen sind vor Überforderungen und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz besonders zu schützen. Im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann. Er bestimmt die notwendigen Schutzmaßnahmen.

 

Mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung

Ratgeber Mutterschutz "Gefährdungsbeurteilung - Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Schutzmaßnahmen"; Stand 03/2024

Formular:

Beurteilung der Arbeitsbedingungen als Version zum ausfüllen; Stand: 03/2024

Mutterschutzregel des Ausschusses für Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema „Gefährdungsbeurteilung"

Mutterschutzregel des Ausschusses für Mutterschutz

Coronavirus

Das Corona-Infektionsgeschehen hat sich positiv entwickelt. Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben deutlich abgenommen und es bestehen günstige Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens. Für schwangere Frauen bestehen nach aktueller Datenlage derzeit keine Anhaltspunkte für ein erhöhtes Risiko schwerer Krankheitsverläufe. Hieraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass diesbezüglich keine Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes mehr erforderlich sind. Wird dies in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung nicht ausreichend berücksichtigt, kann dies dazu führen, dass eine schwangere Frau durch das Coronavirus am Arbeitsplatz unverantwortbar gefährdet ist oder sein kann.

Weitere Informationen finden Sie unter Mutterschutz bei luftgetragenen Infektionserregern

Fremdsprachliche Flyer zum Thema Mutterschutz des Nieders. Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Fremdsprachliche Flyer zum Thema Mutterschutz

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