Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Die Firma Volkswagen AG hat einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 i.V.m. § 10 BImSchG beantragt. Das Vorhaben ist nach Ziffer 3.24 G des Anhangs 1 der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig. Genehmigungsbehörde ist das Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig. mehr
