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Internationale Abfallverbringung – DIWASS Registrierung

DIWASS Registrierung

Alle Betriebe, die an Verwaltungsverfahren der Abfallverbringung teilnehmen, müssen sich im EU System DIWASS registrieren lassen. Dies beinhaltet Verfahren für die Verbringung notifizierungspflichtiger Abfälle und solche die ausschließlich den allgemeinen Informationspflichten unterliegen.

Ab dem 21.05.2026 sind gemäß der Aufzählung in Art. 27 Abs. 1 (EU) 2024/1157 nahezu alle im Zusammenhang mit Verbringungen erforderlichen Informationen und Dokumente elektronisch zu übermitteln und auszutauschen. Für den elektronischen Austausch von Informationen und Dokumenten ist eine vorherige Registrierung in DIWASS zwingend erforderlich.

Die Registrierung und Nutzerautorisierung ist über folgendes Portal möglich:

https://www.gadsys.de/abfallverbringungsverordnung/diwass-standortregistrierung

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden FAQs.

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