Niedersachsen klar Logo

Internationale Abfallverbringung – DIWASS Registrierung

DIWASS Registrierung

Alle Betriebe, die an Verwaltungsverfahren der Abfallverbringung teilnehmen, müssen sich im EU System DIWASS registrieren lassen. Dies beinhaltet Verfahren für die Verbringung notifizierungspflichtiger Abfälle und solche die ausschließlich den allgemeinen Informationspflichten unterliegen.

Ab dem 21.05.2026 sind gemäß der Aufzählung in Art. 27 Abs. 1 (EU) 2024/1157 nahezu alle im Zusammenhang mit Verbringungen erforderlichen Informationen und Dokumente elektronisch zu übermitteln und auszutauschen. Für den elektronischen Austausch von Informationen und Dokumenten ist eine vorherige Registrierung in DIWASS zwingend erforderlich.

Die Registrierung und Nutzerautorisierung ist über folgendes Portal möglich:

https://www.gadsys.de/abfallverbringungsverordnung/diwass-standortregistrierung

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden FAQs.

zurück Mai 2026 vor
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
18 01 02 03
19 04 05 06 07 08 09 10
20 11 12 13 14 15 16 17
21 18 19 20 21 22 23 24
22 25 26 27 28 29 30 31
Hinweis Schild Information Bildrechte: Thaut Images - Fotolia.com
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln