Digitale Verwaltungsleistungen
Zu unserem Service zählt auch, diverse Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung zu stellen
Einen Antrag auf Sonntagsarbeit stellen, die Beschäftigung einer Schwangeren anzeigen, die Mitwirkung von Kindern an Veranstaltungen beantragen oder einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz stellen …
Das ist bereits oder wird zukünftig digital möglich sein.
Folgende Verwaltungsleistungen stehen Ihnen jetzt digital zur Verfügung:
· Antrag auf Zulassung einer Kündigung während des Mutterschutzes/Elternzeit (§ 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG), § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG))
· Mitteilung von Beschäftigten nach § 6 Heimarbeitsgesetz (HAG) -
· Halbjährliche Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit nach § 7 HAG durchführen
Um den entsprechenden Online-Dienst zu erreichen, klicken Sie bitte
auf Aufhebung Kündigungsschutz,
auf Heimarbeitsanzeige oder
auf Halbjährliche Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit.
Bitte beachten Sie, dass Sie ggf. den vorausgewählten Ort noch ändern müssen, bevor Sie dann weiterklicken.
Die o. g. Dienste befinden sich aktuell in der Pilotierungsphase. Sollten Sie einmal nicht weiterkommen oder einen Fehler feststellen, bitten wir Sie, sich unter Referat504@ms.niedersachsen oder 0511/120-3054 oder -3061 mit uns in Verbindung zu setzen.
Natürlich sind die o. g. Anzeigen und Anträge auch weiterhin schriftlich oder per E-Mail möglich.
Die Digitalisierung weiterer Verwaltungsleistungen ist bereits für Sie in Arbeit. Wir aktualisieren diese Seite daher laufend.
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