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Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Firma EWE HYDROGEN GmbH, Rummelweg 18, 26122 Oldenburg hat mit Antrag vom 07.11.2025 beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Erteilung der dritten Teilgenehmigung nach §8 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Wasserstofferzeugungsanlage mit einer Produktionskapazität an Wasserstoff von 127,2 t/d am Standort Wykhoffweg, 26725 Emden beantragt.

Das beantragte Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

Baustelleneinrichtungsfläche D, Grabenverrohrung (Zufahrt Baustelleneinrichtungsfläche D), Betriebsgebäude, Lagerhalle und Werkstattgebäude, Wasseraufbereitungsgebäude, Verdichtergebäude, Stationszaun, Carport und Stellplätze, weitere Anlagen wie Rohrbrücken, Kühlwassereinheiten, Deionatbehälter, Wasseraufbereitung, H2-Aufbereitung, Stickstofftank, Rohwassertankvorlage und Puffertanks, alle zum bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen verfahrens- und elektrotechnischen Einrichtungen in diesen verfahrensgegenständlichen Gebäuden, den weiteren bereits genehmigten Gebäuden und Nebeneinrichtungen, die 33 kV Mittelspannungs-verbindung von den Trafos und Schaltfeldern der Antragstellerin im UW Emden-Ost zum Schaltanlagengebäude in zwei Trassen, Gehölzentfernung auf 3 x ca. 5 m Breite zur Herstellung von Einleitstellen aus dem Regenrückhaltebecken, der Kleinkläranlage und einem Notüberlauf.

Es bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß der §§ 4 und 10 BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie der laufenden Nr. 10.26.1 EG des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV).

Es handelt sich weiterhin um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - sogenannte Industrieemissions-Richtlinie.

In dem Genehmigungsverfahren wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Hierzu wird auf das zentrale niedersächsische UVP-Portal https://uvp.niedersachsen.de/portal/ hingewiesen.

Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Der Vorhabenstandort ist als Außenbereich gemäß §35 BauGB einzustufen. Die Vorhabenfläche ist im Flächennutzungsplan als Sonderfläche dargestellt.

Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung der Anlage wurden unter anderem gutachterliche Aussagen zur Schall-, Boden- sowie Umweltsituation erstellt und dem Antrag beigefügt.

Auf die nebenstehende/n Bekanntmachung/en des GAA Oldenburg wird hingewiesen.

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