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Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die FSRU Wilhelmshaven GmbH, Emsstraße 20, 26382 Wilhelmshaven, hat mit Antrag vom 21.2.2023 beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen (LNG-Lagerung und Energieerzeugung) auf einer Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) sowie die Errichtung und den Betrieb von wasser- und landseitigen Anlagenteilen, die den genehmigungsbedürftigen Anlagen zuzuordnen sind, insbesondere das Gas- Tranfersystem auf den Grundstücken in 26382 Wilhelmshaven, Voslapper Groden, beantragt.

Bestandteil des Gesamtprojektes ist auch die Errichtung eines neuen Schiffsanlegers sowie einer Liegewanne nebst Zufahrtsbereich an der Westseite der Jade. Diese Maßnahmen sind Bestandteil des parallelen Planfeststellungsverfahren beim NLWKN. Die Einspeisung des wiederverdampften Erdgases soll in das vorhandene landseitige Erdgasnetz (Wilhelmshavener Anbindungsleitung 2-WAL 2) erfolgen.

Das beantragte Vorhaben nach dem BImSchG umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

Gegenstand des Antrags ist der Betrieb einer Anlage zur Lagerung von tiefkaltem, verflüssigtem Erdgas (Liquefied Natural Gas — LNG —) mit einem Füllvolumen von max. 138 000 m³ entsprechend rd. 58 675 t und der Betrieb von Dampfkesselanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von maximal 102 MW auf einer FSRU sowie die Errichtung und der Betrieb von wasser- und landseitseitigen Anlagenteilen, die den genehmigungsbedürftigen Anlagen zuzuordnen sind, insbesondere das Gas-Transfersystem, bestehend aus:

  • einem Gas-Balkon (Stahlkonstruktion mit verschiedenen Ausrüstungen und Armaturen, die auf das Oberdeck der FSRU montiert werden),
  • zwei Steigleitungen (Riser),
  • zwei Unterwasser-Rohrverteiler (Pipeline End Manifold [PLEMs]),
  • sechs Gashochdruckleitungen aus thermoplastischen Verbundstoffen (TCPs),
  • einer Deichquerung bis zur Einbindung in die LNG-Anbindungsleitung Wilhelmshaven-Anbindungsleitung 2 (WAL 2) der Open Grid Europe GmbH (OGE).

Die Betriebsdauer der FSRU ist für maximal 5 Jahre vorgesehen.

Es bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß der §§ 4 und 10 BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie der Nr. 9.1.1.1 und Nr. 1.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungs- bedürftige Anlagen - 4. BImSchV).

Es handelt sich bei der Nr. 1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - sogenannte Industrieemissions-Richtlinie – für die verbindliche BVT- Schlussfolgerungen existieren.

In dem Genehmigungsverfahren war wegen der besonderen Reglungen im Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz LNGG) keine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG erforderlich.

Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Nach § 5 LNGG - Gesetz findet eine verkürzte Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung der Anlage wurde eineVielzahl von Gutachten erstellt, unter anderem zu den Themen Luftschadstoffe, Lärm, Licht, sicherheitstechnische Beurteilung, landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Fachbeitrag Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und Marine Studien.

Auf die nebenstehende Bekanntmachung des GAA Oldenburg mit den Angaben zur öffentlichen Auslegung des Antrages und der Antragsunterlagen wird hingewiesen.

Die Antragsunterlagen können zudem in der Zeit vom 16.11.2023 bis zum 22.11.2023 (jeweils einschließlich) unter folgendem Link heruntergeladen werden:

Download:

https://box.niedersachsen.de/public/download-shares/PxRRfTds7lf1Lu5fBJVeaKCISTRgHLOS

Passwort: d8CFI|wj

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