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Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Landguth Heimtiernahrung GmbH, Benzstraße 1, 26632 Ihlow hat mit Antrag vom 25.10.2022 beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Herstellung von Futtermittelkonserven auf dem Grundstück in 26632 Ihlow beantragt.

Gegenstand der Änderung sind folgende Maßnahmen:

— Erhöhung der Produktionskapazität von 450 t/d auf 650 t/d,

— Neubau eines Rohwarenbereichs,

— Neubau eines Produktionsbereichs zur Erweiterung der Kapazität im Abfüll- sowie Endverpackungsbereich,

— Verlagerung bzw. Neuinstallation von Produktionsanlagen im Bestand sowie sonstige anlagentechnische
Änderungen, u. a. zwei zusätzliche Dampfkessel, dadurch eine Erhöhung der FWL der Dampfkessel von 16,4
MW auf 33,066 MW, das BHKW wird außer Betrieb genommen,

— Bau eines Personal- und Technikgebäudes,

— Aufbau einer Abwasseraufbereitungsanlage; Installation zusätzlicher Pufferbehälter,

— Photovoltaikanlage auf Teilflächen der bestehenden Produktionsgebäude,

— Verlagerung eines Versorgungsgebäudes inkl. verschiedener Versorgungsanschlüsse öffentlicher Versorger,

— Erweiterung PKW-Einstellplätze.

Es bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß der §§ 16 und 10 BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie der Nr. 7.4.1.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungs-bedürftige Anlagen - 4. BImSchV).


Es handelt sich dabei um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. 11. 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) — sog. Industrieemissions-Richtlinie — (ABl. EU Nr. L 334 S. 17; 2012 Nr. L 158 S. 25), für die das BVT-Merkblatt „Nahrungsmittel-,Getränke- und Milchindustrie“ maßgeblich ist.

In dem Genehmigungsverfahren war eine Prüfung der Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Hierzu wird auf das zentrale niedersächsische UVP-Portal
https://uvp.niedersachsen.de/portal/ hingewiesen.

Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Der Vorhabenstandort liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 0823 und 0824 der Gemeinde Ihlow. Dieser sieht für das Betriebsgelände die Festsetzung „Gewerbegebiet“ vor.


Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung der Anlage wurden unter anderem gutachterliche Aussagen zu Schall, Geruch, Brandschutz erstellt und dem Antrag beigefügt.

Auf die nebenstehende/n Bekanntmachung/en des GAA Oldenburg wird hingewiesen.



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