Niedersachsen klar Logo

Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg

Anzeigeverfahren nach § 23 a BImSchG;

Öffentliche Bekanntmachung

(Biochem Zusatzstoffe Handels- und Produktionsgesellschaft mbH, Lohne [Oldenburg])

Bek. d. GAA Oldenburg v. 16.10.2025 – OL 911062494-8 Kg

Die Biochem Zusatzstoffe Handels- und Produktionsgesellschaft mbH, Küstermeyerstraße 18, 49393 Lohne (Oldenburg), hat mit Schreiben vom 05.08.2025, zuletzt ergänzt am 23.09.2025, gemäß
§ 23 a BImSchG die störfallrelevante Errichtung und den Betrieb der immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlage zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen am Standort 49451 Holdorf,
In den Wiesen 7, angezeigt.

Die Betreiberin möchte erstmalig eine Lagermenge von mehr als 200 t E1-Stoffen und von mehr als 500 t E2-Stoffen in gefahrgutrechtlich zugelassenen Behältern in einem bestehenden Lagergebäude lagern.

Die immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlage ist ein Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs und fällt unter die Vorschriften der 12. BImSchV.

Im Rahmen dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass durch die Inbetriebnahme der störfallrelevanten Anlage der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten nicht erstmalig unterschritten wird, nicht räumlich noch weiter unterschritten wird und auch keine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.

Ein Genehmigungsverfahren nach § 23 b BImSchG ist daher nicht erforderlich.

zurück Februar 2026 vor
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
05 01
06 02 03 04 05 06 07 08
07 09 10 11 12 13 14 15
08 16 17 18 19 20 21 22
09 23 24 25 26 27 28
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln