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Digitales Kontrollgerät

Informationen zu den Kontrollgerätkarten


Seit dem 01. Mai 2006 sind neu zugelassene Fahrzeuge zur Güterbeförderung, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt oder Busse mit mehr als neun Sitzplätzen mit einem digitalen Fahrtenschreiber (Kontrollgerät od. Tachografen) auszustatten.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Ausstellung der Werkstatt- und Unternehmenskarten ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt in Celle.

Allgemeine Fragen zu Unternehmens- und Werkstattkarten, z. B. ob die Erteilung der Karten für Ihre Firma notwendig ist, richten Sie bitte an das für Ihren Firmensitz zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt.

Die Fahrerkarten werden bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgegeben.


Anträge im PDF Format

Die Formulare sind am Bildschirm ausfüllbar. Die Anträge sind zu unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen zu senden an das:

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle
Im Werder 9
29221 Celle

E-Mail: Fahrtenschreiberkarte@gaa-ce.niedersachsen.de


Hinweis:

Probleme beim Öffnen von PDF-Dateien in einem Browser

Nährere Informationen zu den Digitalen Fahrtenschreiberkarten

Weitere Informationen zu den Kontrollgerätkarten finden Sie auch beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) www.kba.de


Stand 04/2019

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