Werdende und stillende Mütter sind vor Überforderungen und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz gesetzlich geschützt. Der Erstellung der "betrieblichen Gefährdungsbeurteilung" des Arbeitsplatzes kommt daher eine wesentliche Bedeutung zu. Sie legt Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren und Gefährdungen fest. Stillende und werdende Mütter sowie Mütter oder Väter in Elternzeit genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
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Diese und weitere Informationen können Sie der Broschüre "Arbeitsschutz, Gefahrenschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz" entnehmen, die Sie auch auf der Startseite des Punktes "Service" herunterladen können.
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