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Aktuelle Genehmigungsverf. nach dem BImSchG in der Nds. Gewerbeaufsichtsverwaltung - Übersicht

Die "Übersicht über die aktuellen Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Nds. Gewerbeaufsichtsverwaltung" informiert über alle aktuellen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) innerhalb der Nds. Gewerbeaufsichtsverwaltung.

Einer solchen Genehmigung bedürfen Anlagen, die Aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maß geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen. Diese Anlagen sind abschließend in der Anlage der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) aufgeführt.

Eine Genehmigung ist durch die Behörde zu erteilen, wenn u. a. sichergestellt ist, dass die Anlage so errichtet und betrieben wird, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt

  1. schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können;
  2. Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen;
  3. Abfälle vermieden, nicht zu vermeidende Abfälle verwertet und nicht zu verwertende Abfälle ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt werden; Abfälle sind nicht zu vermeiden, soweit die Vermeidung technisch nicht möglich oder nicht zumutbar ist; die Vermeidung ist unzulässig, soweit sie zu nachteiligeren Umweltauswirkungen führt als die Verwertung; die Verwertung und Beseitigung von Abfällen erfolgt nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und den sonstigen für die Abfälle geltenden Vorschriften;
  4. Energie sparsam und effizient verwendet wird.

Die Übersicht wird etwa halbjährlich aktualisiert.

Bei Fragen zu den einzelnen Verfahren wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt.



Den Link zur interaktiven Karte mit den aktuellen Genehmigungsbescheiden der förmlichen Verfahren nach dem BImSchG in Niedersachsen finden Sie hier.

Interaktive Karte


Genehmigungsbedürftige Anlagen
Leitfaden Genehmigungsverfahren Bildrechte: GAV Niedersachsen
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