Baugenehmigungsverfahren
Betriebsbeschreibung nach § 9 Abs.2 BauvorlagenVO
Im Baugenehmigungsverfahren sind gemäß Bauvorlagenverordnung Betriebsbeschreibungen vorzulegen. Zur Ihrer Erleichterung hat das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg Vordrucke entwickelt, mit deren Hilfe Sie die notwendigen Angaben machen können. Auf diese Weise werden unnötige Zeitverzögerungen wegen unvollständiger Anlagen vermieden.