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Merkblätter aus dem Amt Göttignen
Kälteanlagen
Seit dem Inkrafttreten der ChemKlimaschutz sind die Betreiber von ortsfesten Kälteanlagen mit mehr als 3 kg Kältemittel-Füllmenge verpflichtet, ihre Anlagen wiederkehrend von einem zertifizierten Betrieb (Kälteanlagenbauer, Heizungs- & Lüftungsunternehmen mit Betriebszertifikat) auf Dichtheit prüfen zu lassen und die Ergebnisse in einem seperaten Prüfbuch - für jede einzelne Kälteanlage - festzuhalten.