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Presseinformation des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig

Ausweisung von Radonvorsorgegebieten – Arbeitgeber müssen jetzt mit entsprechenden Messungen beginnen

Das Land Niedersachsen hat drei Gemeinden des Landkreises Goslar Ende 2020 als Radonvorsorgegebiet ausgewiesen. Arbeitgeber in den betroffenen Gemeinden Goslar-Stadt, Clausthal-Zellerfeld und Braunlage müssen spätestens bis Juni mit Messungen der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen beginnen, wenn diese im Keller oder Erdgeschoss liegen.

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig hat auf seiner Interseite als zuständige Arbeitsschutzbehörde die wichtigsten Informationen dazu kurz und knapp zusammengestellt. Dort finden sich Hinweise zu Messungen, Messstellen und einzuhaltenden Fristen sowie weiterführende Links, die auf die Radon-Informationsstelle des NLWKN und auf die Seiten des Bundesamtes für Strahlenschutz verweisen.

Die Information finden Sie unter:

https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/gewerbeaufsichtsamter/gaa_braunschweig/termine_aktuelles/radonvorsorgegebiete-im-bereich-des-gaa-braunschweig-197001.html

Gern stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes auch zur telefonischen Beratung unter 0531- 35476-0 zur Verfügung.


Pressekontakt:

Dr. Petra Artelt, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig,

Ludwig-Winter-Str. 2, 38120 Braunschweig, Tel.: 0531/35476-100, Fax 0531/35476-333

E-Mail:

Petra.Artelt@gaa-bs.niedersachsen.de


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Artikel-Informationen

erstellt am:
22.02.2021
zuletzt aktualisiert am:
23.02.2021

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